Rechtsprechung
BFH, 28.02.2014 - V B 32/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Fristbeginn bei Wiedereinsetzung
- openjur.de
Fristbeginn bei Wiedereinsetzung
- Bundesfinanzhof
FGO § 56 Abs 2 S 1
Fristbeginn bei Wiedereinsetzung
- Bundesfinanzhof
Fristbeginn bei Wiedereinsetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 2 S 1 FGO
Fristbeginn bei Wiedereinsetzung - rewis.io
Fristbeginn bei Wiedereinsetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 Abs. 1; FGO § 56 Abs. 2 S. 1 Hs. 1
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei fehlgeschlagener Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax - datenbank.nwb.de
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 14.02.2013 - 5 K 318/10
- BFH, 28.02.2014 - V B 32/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.02.2009 - V R 82/07
Vorsteuerabzug bei Treuhand - widerstreitende Steuerfestsetzung - Ablaufhemmung: …
Auszug aus BFH, 28.02.2014 - V B 32/13
Mangelt es indessen, wie im Streitfall, am fristgerechten Postausgang, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung nur hinreichend substantiiert begründet, wenn die tatsächliche Handhabung des Postausgangs einschließlich der organisatorischen Vorkehrungen für dessen Kontrolle schlüssig vorgetragen werden (BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 VI R 56/08, BFH/NV 2009, 1214). - BFH, 30.07.2009 - VI R 56/08
Wiedereinsetzung bei versäumter Klagefrist - Hinreichend substantiiertes …
Auszug aus BFH, 28.02.2014 - V B 32/13
Mangelt es indessen, wie im Streitfall, am fristgerechten Postausgang, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung nur hinreichend substantiiert begründet, wenn die tatsächliche Handhabung des Postausgangs einschließlich der organisatorischen Vorkehrungen für dessen Kontrolle schlüssig vorgetragen werden (BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 VI R 56/08, BFH/NV 2009, 1214). - BFH, 18.02.2004 - I R 45/03
Wiedereinsetzung: Beginn der Antragsfrist
Auszug aus BFH, 28.02.2014 - V B 32/13
b) Nach der Rechtsprechung des BFH beginnt die Wiedereinsetzungsfrist nach § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO, sobald der Beteiligte bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass die Frist des § 56 Abs. 1 FGO versäumt worden ist (BFH-Beschluss vom 18. Februar 2004 I R 45/03, BFH/NV 2004, 1108). - BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99
Wiedereinsetzung bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax
Auszug aus BFH, 28.02.2014 - V B 32/13
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) zudem bereits ausdrücklich entschieden hat, besteht für den Verfahrensbevollmächtigten bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt Anlass, sich unverzüglich bei dem Empfangsgericht zu vergewissern, ob der Schriftsatz vielleicht dennoch rechtzeitig eingegangen ist, wenn ausweislich des Übersendungsprotokolls eines Faxgerätes feststeht, dass ein mehrseitiger, fristwahrender Schriftsatz in der Nacht des Fristablaufs erst nach 24:00 Uhr versandt worden ist; unterlässt er die gebotene Nachfrage, ist gleichwohl von einem Beginn der Wiedereinsetzungsfrist am Tag nach dem Fristablauf auszugehen, da die gebotene Nachfrage bei Gericht die Fristversäumung offenbart hätte (BGH-Urteil vom 15. März 2000 VIII ZR 217/99, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2000, 1591).
- FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
Frage der Erfassung von Gewinnen bei Pokerturnieren sowie Cash-Games als …
Ein Verschulden des Steuerpflichtigen hinsichtlich seines Verstoßes gegen die ihm nach § 22 UStG obliegenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ist keine Voraussetzung für eine Schätzung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 14.02.2013 5 K 318/10, juris; NZB verworfen durch BFH, Beschluss vom 28.02.2014 V B 32/13, BFH/NV 2014, 885).